von Wolfgang Huber
Am 27.04.23 tagte der Marktgemeinderat in der Kulturmühle. Auf der Tagesordnung standen folgende Punkte:
Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war die Vorstellung des Radkonzeptes für die Gemeinde Bruckmühl, die letztlich in folgendem Beschluss mündete:
Der Marktgemeinderat nimmt das Radverkehrskonzept zur Kenntnis. Das vorliegende Radverkehrskonzept dient als Grundlage für die weitere Förderung und Ausbau des Radverkehrs
in Bruckmühl. Der Maßnahmenkatalog soll priorisiert werden. Hauptziel ist, die Verkehrsteilnahme für Radfahrer sicher zu gestalten und zu führen. Dies soll dazu beitragen, dass sich
der motorisierte Individualverkehr (MIV) reduziert und Bruckmühl von dessen Belastungen
zunehmend befreit wird. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Umsetzung von kurzfristigen, nicht- bzw. geringinvestiven Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Radverkehrskonzeptes noch 2023 zu beginnen. Die weitere Priorisierung der Maßnahmen für die
folgenden Jahre ist im Laufe des Jahres vorzunehmen. Der Modal Split des Radverkehrs soll
durch die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes in den nächsten sieben Jahren um mindestens 5 % auf einen Anteil von insgesamt mindestens 15 % des Gesamtverkehrsaufkommens erhöht werden.
Abstimmungsergebnis: 24 : 0
Dazu gibt es allerdings einige Punkte, die Kritikwürdig sind und über die auch aktiv diskutiert worden ist.
Kritik: Grundsätzlich ist es so, dass man das Konzept mehr oder weniger in Gänze lesen und verstehen muss, um konkrete Anhaltspunkte für die Umsetzung zu finden. Das Konzept selbst gleicht einer wissenschaftlichen Arbeit mit vielen Ausführungen zu Grundlagen und Methodik.
Der Ausblick hingegen ist sehr allgemein gehalten und gleicht mehr einem Appell an die Beteiligten (BGM, Verwaltung, MGR) sich zu verständigen. Als Entscheider erwarte ich im Summary klare Ansagen. Bei allem Respekt, Sie wurden beauftragt, um uns mit dem fachmännischen Blick von außen zu sagen was gut und was schlecht ist. Hier darf und muss man auch „den Finger in die Wunde“ legen.
Es kann nicht unser Ziel sein nur auf dem Papier Mitglied des AGKF Bayerns zu werden, aber für die praktische Umsetzung nur wenig konkreten Maßnahmen gefordert werden.
Fragen an Hr. Herzog:
- Welche Ampelfarbe/Schulnote würden Sie der aktuellen Radwegs Situation in Punkto Sicherheit, Vernetzung in Bruckmühl geben (Rot-Gelb-Grün/1-6)?
- Welche Verbesserung sehen Sie für die nächsten 2 Jahre anhand der im Konzept festgehaltenen Sofortmaßnahmen?
- Warum werden Tempo 30 – Zonen nicht als Sofortmaßnahme, sondern nur als kurzfristige Maßnahme (Zeitraum 2025 – 2028) aufgeführt?
Vielfach wird im Konzept die Reduktion der innerörtlichen KfZ-Geschwindigkeit auf < 30km/h erwähnt. Insbesondere dann, wenn bauliche Maßnahmen aus welchen Gründen auch immer nicht umsetzbar sind. Unter Pkt. 5.1 Netzanalyse-Ergebnisse beschreiben Sie, dass „rund ¾ des Radverkehrsnetzes aus nicht gesicherten oder unbefahrbaren Strecken besteht.“
Alternativer/Ergänzender Beschluss Vorschlag:
Zeitspanne für Umsetzung zu weit (rot siehe 6.1.4 Planungsprioritäten, S. 43)
- Sofortmaßnahmen bis Ende 2024 (Ende 2025)
- Kurzfristige Maßnahmen bis Ende 2026 (Ende 2028)
- Mittelfristige Maßnahmen bis Ende 2028 (Ende 2033)
- Langfristige Maßnahmen bis Ende 2030 (Ende 2040)
(Ich wünsch jedem ein langes, gesundes und erfülltes Leben, aber bis 2040 ist ein Teil aller hier Anwesenden vermutlich schon unter der Erde)
- Begleitung der Umsetzung des Konzepts mind. halbjährlich. => Vorstellung des Status Quo in Gemeinderats-sitzungen dr. Frau Heimgartner. Ggf. stößt das auch auf erhöhtes Interesse bei den Bürgern, um zukünftig mehr daran teilzunehmen.
- Mögliche Grundstücksankäufe (Ankaufgespräche, für neue Radlwege (Mittelfristige Maßnahmen) sollten mit Beschluß s o f o r t angeschoben werden, um auch mittelfristig in die Umsetzung zu kommen.
- Organisatorische Kompensationsmaßnahmen (Plan B) für schwierig umsetzbare bauliche Maßnahmen (z.B. Verbindungsstraße Kirchdorf-Ginsham, Tempo 70, Radstreifen).
- Das Konzept sollte den Bürgern auf der Homepage sichtbar gemacht werden.
Momentan schaut´s eher so aus, dass wir bzgl. einer Verbesserung der Radverkehrssituation auf der Bremse stehen, aber dem KfZ-Verkehr weiterhin Vorfahrt gewähren.
- Mehr Tempo bei der Radl-Umsetzung, weniger Tempo für PKW´s.
Das Konzept könnt Ihr als PDF-Datei hier downloaden ;O)
TOP 6: Standortbestimmung eines Grundstücks zur Aufstellung von mobilen Wohnunterkünften für Geflüchtete; ggf. Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Landkreis Rosenheim
Die Fraktion Bündnis90/ Grüne brachte eine Änderung des Beschluss-Vorschlags b) Grundstück östlich Sportplatz Heufeld ein.
Es gibt keine Zustimmung der kirchl. Eigentümer für den ehem. Tennisplatz Götting, das Kloster Weihenlinden (>25 Jahre Leerstand) und Bolzplatz den Weihenlinden. Das halten wir für ein verheerendes Zeichen im Angesicht der Flüchtlingskrise.
Letztlich wurde beschlossen:
Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Landratsamt Rosenheim einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 6 Jahren (einschl. Aufbau/Abbau) für die
vom Landratsamt jew. erbetene Fläche mit jährlicher Verlängerungsoption zu ortsüblichen
Bedingungen abzuschließen. Mit dem Beschluss für einen Standort, erübrigen sich alle weiteren und werden dem Landratsamt Rosenheim nicht mehr angeboten. Verwendet werden
soll auf Antrag der SPD-Fraktion das Grundstück: Künftiges gemeindliches Gewerbegrundstück im Bebauungsplangebiet „In den Nussstauden“.
Abstimmungsergebnis: 25 : 0
Der Marktgemeinderat bittet den Landkreis Rosenheim eindringlich, alle Möglichkeiten zu
prüfen, nach einer Realisierung des Standortes die derzeit belegte Sporthalle des Gymnasiums wieder seiner ursprünglichen Nutzung zuzuführen und keine Geflüchteten mehr in
kreiseigenen Hallen im Gemeindegebiet unterzubringen.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Landratsamt Rosenheim beabsichtigt,
den westlichen unbebauten Teilbereich des „THW-Geländes“ im Ortsteil Heufeld nach Beendigung des gemeindlichen Pachtvertrages von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
anzupachten. Eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Anpachtung hat der Markt Bruckmühl
nicht.
Der Marktgemeinderat hebt den Beschluss des Marktausschusses vom 10.03.2022 zur Meldung des Grundstücks an den Landkreis Rosenheim zur Unterbringung von Geflüchteten
auf.
Abstimmungsergebnis: 25 : 0
Die Zusammenfassung der Sitzung ist auch auf der Website der Marktgemeinde Bruckmühl einsehbar und steht zum Download zur Verfügung.
Wenn Ihr weitere Fragen habt, oder einen tieferen Einblick möchtet, wendet Euch bitte gerne an uns Gemeinderäte.